bio oder konventionell?
Bio oder konventionell? Diese Frage wird häufig so gestellt, als müsse es einen eindeutigen Sieger geben. Tatsächlich arbeiten beide Systeme unter unterschiedlichen Regeln und mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Lebensmittel aus ökologischer und konventioneller Landwirtschaft müssen dieselben lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Für Bio-Betriebe gelten darüber hinaus die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Ihre Einhaltung wird regelmäßig kontrolliert.
Nachhaltigkeit umfasst ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte. Wie nachhaltig ein Lebensmittel erzeugt wurde, hängt deshalb nicht allein vom Bio-Siegel ab, sondern auch vom Betrieb, vom Standort, von der Tierhaltung, vom Ertrag, von Transport und Verarbeitung sowie vom Umgang mit den erzeugten Lebensmitteln.
Die folgenden Informationen zeigen wichtige Unterschiede, ohne die beiden Formen der Landwirtschaft pauschal gegeneinander auszuspielen.
Was sind die Unterschiede?
Informationen & Fakten
Qualität
Das Bio-Siegel beschreibt in erster Linie die Art der Erzeugung. Es ist kein allgemeines Versprechen, dass jedes Bio-Lebensmittel automatisch mehr Vitamine, Eiweiß oder andere Nährstoffe enthält oder besser schmeckt.
Die Zusammensetzung eines Lebensmittels wird unter anderem durch Sorte, Standort, Witterung, Fütterung, Erntezeitpunkt, Lagerung und Verarbeitung beeinflusst. Unterschiede zwischen einzelnen Produkten sind möglich, lassen sich aber nicht pauschal auf alle ökologisch oder konventionell erzeugten Lebensmittel übertragen.
Auch Größe, Form und Farbe sagen wenig über den Ernährungswert aus. Eine krumme Gurke oder eine kleine Kartoffel kann ebenso wertvoll sein wie ein optisch gleichmäßiges Produkt.
Entscheidend bleibt eine ausgewogene Ernährung mit möglichst saisonalen und regional erzeugten Lebensmitteln.
Umwelt und Klima
Der ökologische Landbau weist bezogen auf die bewirtschaftete Fläche häufig Vorteile beim Schutz der Artenvielfalt, des Bodens und des Grundwassers auf. Dazu tragen unter anderem der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Stickstoffdünger sowie vielfältigere Fruchtfolgen bei.
Beim Klimaschutz ist der Vergleich komplexer. Bio-Betriebe verursachen je Hektar häufig weniger Treibhausgasemissionen. Wegen der meist geringeren Erträge können die Unterschiede je erzeugter Produkteinheit jedoch kleiner ausfallen oder sich je nach Produkt verändern.
In beiden Systemen entstehen Emissionen, insbesondere durch die Tierhaltung, die Lagerung von Wirtschaftsdüngern und die Düngung landwirtschaftlicher Böden. Deshalb müssen ökologische und konventionelle Landwirtschaft an einer möglichst ressourcenschonenden Produktion arbeiten.
GVO
Bio
Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen und von Erzeugnissen, die aus oder durch GVO hergestellt wurden, ist in der ökologischen Produktion grundsätzlich verboten.
Konventionell
Für die konventionelle Landwirtschaft gelten die allgemeinen europäischen und nationalen Regelungen. Verwendet werden dürfen nur gentechnisch veränderte Organismen, die entsprechend zugelassen sind. Das bedeutet nicht, dass gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland routinemäßig angebaut werden.
Saatgut
Bio
Wenn geeignetes Saat- oder Pflanzgut aus ökologischer Vermehrung verfügbar ist, muss dieses verwendet werden. Ist es nicht verfügbar, können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen genehmigt werden.
Eine chemisch-synthetische Beizung des Saatguts ist im ökologischen Landbau nicht erlaubt.
Konventionell
Konventionelle Betriebe dürfen zugelassenes Saat- und Pflanzgut verwenden. Auch eine Behandlung des Saatguts mit dafür zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ist unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben möglich.
Fruchtfolge
Als Fruchtfolge bezeichnet man den planmäßigen Wechsel verschiedener Kulturpflanzen auf einer Fläche. Sie trägt zur Bodenfruchtbarkeit bei und kann helfen, Krankheiten, Schädlinge und Beikräuter zu begrenzen.
Bio
Im ökologischen Pflanzenbau ist eine mehrjährige Fruchtfolge vorgeschrieben. Leguminosen wie Klee, Erbsen, Bohnen oder Lupinen müssen Bestandteil der Fruchtfolge sein. Sie können Stickstoff aus der Luft binden und für nachfolgende Kulturen nutzbar machen.
Konventionell
Auch in der konventionellen Landwirtschaft gehören angepasste Fruchtfolgen zur guten fachlichen Praxis. Darüber hinaus gelten Anforderungen des Pflanzenschutzrechts und der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die konkrete Gestaltung richtet sich nach Standort, Betriebsform, Kulturen und den jeweils geltenden Vorgaben.
Pflanzenschutzmittel
Bio
Im ökologischen Landbau stehen vorbeugende Maßnahmen im Vordergrund. Dazu gehören Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Sortenwahl, Bestandsführung und die Förderung natürlicher Gegenspieler.
Verwendet werden dürfen nur Wirkstoffe, die ausdrücklich für den Ökolandbau zugelassen sind. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Grundstoffe, Mikroorganismen sowie eingeschränkt einsetzbare Wirkstoffe wie Kupfer oder Schwefel. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Wachstumsregler sind nicht erlaubt.
Konventionell
Auch konventionelle Betriebe müssen die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und der guten fachlichen Praxis beachten. Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie zugelassen sind, und ausschließlich für die vorgesehenen Kulturen, Anwendungsgebiete und Aufwandmengen.
Konventionellen Betrieben steht eine größere Auswahl an Wirkstoffen zur Verfügung, darunter auch chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Ihre Anwendung ist an Sachkunde, Dokumentation und konkrete Anwendungsbestimmungen gebunden.
Regulierung von Beikräutern
Bio
Chemisch-synthetische Herbizide sind nicht erlaubt. Beikräuter werden durch vorbeugende Maßnahmen, Fruchtfolge, Bodenbearbeitung sowie mechanische und thermische Verfahren reguliert. Dazu gehören beispielsweise Hacken, Striegeln und Abflammen.
Konventionell
Konventionelle Betriebe können mechanische und vorbeugende Verfahren mit zugelassenen Herbiziden kombinieren. Auch hier gelten die Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes.
Erträge und Flächenbedarf
Die Erträge des ökologischen Landbaus liegen im Durchschnitt unter denen des konventionellen Landbaus. Wie groß der Unterschied ist, hängt stark von Kultur, Standort, Boden, Wasserversorgung, Witterung und Bewirtschaftung ab.
Eine umfangreiche Auswertung des Thünen-Instituts ermittelte über viele Untersuchungen hinweg im Mittel rund 24 Prozent niedrigere pflanzliche Erträge. Bei einzelnen Kulturen und Standorten können die Unterschiede deutlich kleiner oder größer sein.
Aus einem niedrigeren Ertrag lässt sich jedoch nicht pauschal ableiten, wie viel zusätzliche Fläche für die gesamte Lebensmittelversorgung benötigt würde. Dafür spielen auch Tierhaltung, Fruchtfolgen, Lebensmittelverluste, Konsumgewohnheiten und die Verwendung landwirtschaftlicher Erzeugnisse eine Rolle.
Tierarzneimittel
Kranke Tiere müssen unabhängig von der Wirtschaftsweise behandelt werden. Einem Tier darf eine notwendige Behandlung nicht vorenthalten werden, nur damit seine Erzeugnisse weiter als Bio vermarktet werden können.
Bio
Die vorbeugende Verabreichung chemisch-synthetischer Arzneimittel und Antibiotika ist nicht erlaubt. Nach bestimmten Behandlungen gelten strengere Vorgaben und längere Wartezeiten. Wird ein Tier innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu häufig mit bestimmten Arzneimitteln behandelt, dürfen seine Erzeugnisse vorübergehend nicht mehr als Bio vermarktet werden.
Konventionell
Tierarzneimittel dürfen nur entsprechend der tierärztlichen Diagnose und den gesetzlichen Vorgaben eingesetzt werden. Antibiotika dürfen nicht routinemäßig verwendet werden oder schlechte Haltungsbedingungen und mangelnde Hygiene ausgleichen. Eine vorbeugende Anwendung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen bei einzelnen Tieren zulässig.
Auch hier müssen vorgeschriebene Wartezeiten eingehalten werden, bevor Lebensmittel vom behandelten Tier in Verkehr gebracht werden dürfen.
Herkunft des Futter
Bio
Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Bei Pflanzenfressern müssen mindestens 70 Prozent des Futters aus dem eigenen Betrieb oder aus regionalen Kooperationen kommen. Bei Schweinen und Geflügel beträgt dieser Anteil mindestens 30 Prozent.
Gentechnisch veränderte Futtermittel und bestimmte synthetische Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
Konventionell
Für konventionelle Betriebe gelten die allgemeinen futtermittelrechtlichen Anforderungen. Es gibt keine mit der EU-Öko-Verordnung vergleichbare Vorgabe, nach der ein bestimmter Anteil des Futters aus dem eigenen Betrieb oder aus regionaler Zusammenarbeit stammen muss.
Die Zusammensetzung der Ration richtet sich nach Tierart, Alter, Leistung und Nährstoffbedarf.
Umstellung auf bio
Eine Umstellung muss bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle angemeldet werden. Während der Umstellungszeit gelten bereits die Regeln des ökologischen Landbaus, die Produkte dürfen jedoch noch nicht sofort vollständig als Bio vermarktet werden.
Bei einjährigen Kulturen und Grünland beträgt die Umstellungszeit in der Regel zwei Jahre, bei Dauerkulturen wie Obst oder Wein drei Jahre. Für Tiere und tierische Erzeugnisse gelten je nach Tierart und Nutzungsrichtung unterschiedliche Fristen.
Eine Teilumstellung ist nach der EU-Öko-Verordnung möglich, wenn ökologische und konventionelle Produktionseinheiten klar und wirksam voneinander getrennt werden. Die Richtlinien einzelner Bio-Anbauverbände können strengere Anforderungen stellen.
Bio und konventionell: keine einfache Antwort
Bio und konventionell sind keine einfachen Synonyme für „gut“ und „schlecht“. Beide Systeme erzeugen Lebensmittel unter gesetzlichen Vorgaben, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte und erlauben unterschiedliche Produktionsmittel.
Wer Bio kauft, unterstützt ein klar definiertes und kontrolliertes Produktionssystem. Regionalität ist damit nicht automatisch verbunden. Umgekehrt ist ein regionales Produkt nicht automatisch ökologisch erzeugt.
Für eine nachhaltige Ernährung sind deshalb mehrere Punkte wichtig: Wie wurde ein Lebensmittel erzeugt? Woher kommt es? Hat es gerade Saison? Wie weit wurde es transportiert? Und wird es tatsächlich gegessen, statt im Müll zu landen?
Fachliche Grundlage
Stand: September 2026
- EU-Öko-Verordnung: Verordnung (EU) 2018/848
- Ökolandbau.de – Informationsportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
- Umweltbundesamt
- Thünen-Institut
- Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel